Psychotherapie
In meiner Praxis behandle ich Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bis zum vollendeten 21. Lebensjahr mit verhaltenstherapeutischen Ansatz. Die Verhaltenstherapie gilt als wissenschaftlich anerkanntes und fundiertes Verfahren in der Psychotherapie, auch bei Kindern und Jugendlichen. Hierbei stehen die individuellen Bedürfnisse und Ziele der Patient*innen im Mittelpunkt. Bei der Behandlung von Kindern und Jugendlichen kann es von besonderer Bedeutung sein, Eltern oder auch andere wichtige Bezugspersonen in die Behandlung mit einzubinden. Der Bedarf an sogenannten „Bezugspersonenstunden“ ist für jede*n Patient*in unterschiedlich und stellt sich oft erst im Verlauf der Therapie heraus.
In der Verhaltenstherapie geht es vor allem um die aktuellen psychischen Beschwerden und deren Behandlung. Solche können u.a. folgende umfassen:
- Schlafstörungen
- zu spät Sprechen lernen, große Ungeschicklichkeit
- nicht sprechen können mit/vor fremden Personen (bei vorhandenen Sprachkenntnissen)
- andauernde Ängste
- Niedergeschlagenheit und Hoffnungslosigkeit
- übermäßiger Rückzug, Kontakt- und Beziehungsprobleme
- traumatische Erlebnisse
- körperliche Beschwerden ohne organischen Befund
- chronische Erkrankungen wie Asthma, Diabetes, Neurodermitis, die zur seelischen Belastung werden
- Einnässen und Einkoten
- quälende, immer wiederkehrende Gedanken oder Handlungen und Tics
- anhaltende Unruhe und Aufmerksamkeitsstörungen
- Konzentrations-, Lern- und Arbeitsstörungen
- auffallend aggressives, verweigerndes und oppositionelles Verhalten
- Weglaufen, Schule schwänzen, Stehlen und Lügen
- Essstörungen, exzessives Beschäftigen mit Ernährung, Sport und Körperbild
- selbstverletzendes Verhalten
- düstere, lebensmüde Stimmungen; Gedanken, sich umzubringen
usw.
Falls Sie sich unsicher sind, ob Ihre Probleme bzw. die des Kindes bei mir richtig aufgehoben sind, können wir dies vorab in der Regel telefonisch klären.
Kosten
Als approbierte Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin mit Kassensitz ist es mir möglich, sowohl mit den gesetzlichen Krankenkassen als auch mit den privaten Krankenkassen abzurechnen. Zugleich können die Kosten der Therapie auch selbst getragen werden.
- Gesetzlich Versicherte
Die Kosten einer Psychotherapie werden von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen. Die fünf ersten Sitzungen (Sprechstunden) werden grundsätzlich ohne Antragsstellung von der Krankenkasse übernommen. Dazu muss die Krankenversichertenkarte eingelesen werden.
- Privatversicherte
Die Regelungen für die Kostenübernahme einer Psychotherapie sind bei den privaten Versicherungen vertragsabhängig. In der Regel werden die Kosten für eine ambulante Psychotherapie übernommen. Sie können sich bei Ihrer Krankenkasse diesbezüglich vorab informieren. Die Abrechnung erfolgt gemäß Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) nach dem 3,5-fachen Satz.
- Beihilfeberechtigt
Bei Personen, die über die Beihilfestelle versichert sind, übernimmt die Beihilfe in der Regel 80 % der Kosten, 20 % werden von der privaten Krankenversicherung übernommen.
- Selbstzahler*innen
Es besteht auch die Möglichkeit, die im Rahmen der psychotherapeutischen Behandlung anfallenden Kosten selbst zu tragen. Die Abrechnung erfolgt gemäß Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) nach dem 3,5-fachen Satz.